Unter Heilmassage versteht man Massageanwendungen, die vom Arzt verschrieben werden. Mit Ihrer Verschreibung und unserer Honorarnote besteht die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine Rückvergütung zu beantragen. Die Rückvergütungssätze sind bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich. Derzeit werden als Heilmassagen die Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage und die Bindegewebsmassage zur Rückvergütung akzeptiert.